banner

Nachricht

Feb 10, 2024

Für Nordnevada wurden Brandschutzbeschränkungen eingeführt

Mit Wirkung Ende Juli wurden in Nordnevada Brandbeschränkungen eingeführt. LVN, Datei

Nevada News Group

Freitag, 28. Juli 2023

Im Westen Nevadas wurden vom Bureau of Land Management und anderen Behörden Brandschutzbeschränkungen eingeführt.

Nach Angaben des Carson City District-Büros der BLM gelten die Brandbeschränkungen aufgrund der Austrocknung der Vegetation, der steigenden Tagestemperaturen und der Entstehung von durch Menschen verursachten Bränden. Neben dem BLM sind auch andere Behörden an der Umsetzung von Brandschutzbeschränkungen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen beteiligt: ​​Bureau of Indian Affairs, Western Nevada Agency; Bureau of Reclamation – Kalifornien und Great Basin Region; Nevada Division of Forestry, gemeinfreie Parzellen; und der Stillwater National Wildlife Refuge Complex des US Fish & Wildlife Service.

Die Einschränkungen gelten bis auf Weiteres.

Alle Behörden fordern die Öffentlichkeit auf, bei Nachbildungen auf Landes- und Bundesgrundstücken äußerst vorsichtig zu sein und bei Bränden die Notrufnummer 911 anzurufen.

Für weitere Informationen oder Erläuterungen zu den Einschränkungen wenden Sie sich bitte an das Carson City District Office des BLM unter 775-885-6000; die BIA unter 775-887-3500; Reklamation unter 916-978-5101; USFWS unter 775-423-5128; und NDF unter 775-684-2709 oder gehen Sie zu www.nevadafireinfo.org.

Feuerbeschränkungen der Stufe 1

• Errichten, Unterhalten, Pflegen oder Benutzen eines Feuers (mit Holz, Holzkohle oder anderen Materialien), eines Lagerfeuers oder eines Ofenfeuers, mit Ausnahme eines tragbaren Herds, der mit Gas, geliertem Petroleum oder unter Druck stehendem Flüssigbrennstoff betrieben wird, außerhalb eines erschlossenen, kostenpflichtigen Campingplatzes oder Picknickplatzes (außer mit Genehmigung).

• Rauchen, außer in einem geschlossenen Fahrzeug oder Gebäude, auf einem ausgebauten Erholungsgebiet oder wenn Sie in einem unfruchtbaren oder geräumten Gebiet mit einem Durchmesser von mindestens 3 Fuß anhalten; aller brennbaren Materialien.

• Betreiben oder Parken eines Fahrzeugs oder anderer motorisierter Geräte über oder auf getrockneter/ausgehärteter Vegetation.

• Schweißen, Metallschleifen oder Betreiben eines Acetylen- oder anderen Brenners mit offener Flamme (außer mit Genehmigung).

Ausnahmen der Stufe 1

Eine Ausnahme entbindet eine Person oder Organisation nicht von der Haftung oder Verantwortung für Brände, die durch die ausgenommene Tätigkeit verursacht werden.

• Personen mit einer schriftlichen Genehmigung, die die ansonsten verbotene Handlung ausdrücklich gestattet.

• Personen, die ein Feuer nutzen, das ausschließlich mit flüssigem Erdöl oder Flüssiggas betrieben wird. Solche Geräte, einschließlich Propan-Lagerfeuer, dürfen nur in einem Bereich verwendet werden, der von brennbarem Material befreit ist.

• Private Grundbesitzer, die auf ihren eigenen Grundstücken Holzkohle (ordnungsgemäß entsorgt) oder Propangasgrills verwenden.

• Personen, die Tätigkeiten in den ausgewiesenen Bereichen durchführen, in denen die Tätigkeit ausdrücklich durch eine schriftliche Aushanggenehmigung genehmigt wurde.

• Jeder Beamte auf Bundes-, Landes- oder lokaler Ebene oder Mitglied einer organisierten Rettungs- oder Feuerwehrtruppe, der eine offizielle Aufgabe wahrnimmt.

Nach Angaben des BLM empfehlen alle Behörden Landnutzern, die mit Fahrzeugen oder Geräten unterwegs sind oder Wildlandgebiete nutzen, mindestens eine Axt, eine Schaufel und eine Gallone Wasser dabei zu haben und Mobiltelefone dabei zu haben, während sie sich in den Wildgebieten oder Nationalforsten aufhalten, um Waldbrände zu melden.

Während die Brandsaison weitergeht, werden laut BLM alle Behörden aggressiv gegen diejenigen vorgehen, die sich nicht an die veröffentlichten Beschränkungen halten. Verstöße gegen diese Verbote werden mit einer Geldstrafe und/oder einer Freiheitsstrafe geahndet (Behördengesetze variieren). Personen können auch für Ressourcenschäden, Löschkosten und etwaige Verletzungen verantwortlich gemacht werden, wenn sie für die Entstehung eines Waldbrandes haftbar gemacht werden.

Sicherheitstipps

Zur Erinnerung: Beim Scheibenschießen sollten die folgenden Sicherheitstipps beachtet werden:

• Unterlassen Sie das Fotografieren bei heißen, trockenen und windigen Bedingungen.

• Verwenden Sie keine Brand- oder Leuchtspurmunition. Brand- und Leuchtspurmunition ist auf öffentlichen Flächen grundsätzlich verboten.

• Platzieren Sie Ihre Ziele auf Erd- oder Kiesflächen ohne Vegetation und vermeiden Sie es, in felsige Gebiete zu schießen. Das Platzieren einer Zielscheibe im trockenen Gras erhöht die Brandgefahr.

• Beachten Sie, dass alle Arten von Munition unter den richtigen Bedingungen Brände auslösen können, insbesondere Munition mit Stahlkern.

• Bringen Sie einen Behälter mit Wasser mit. Das mag offensichtlich erscheinen, aber Schützen bringen oft nicht genug Wasser mit, um ein Feuer zu löschen. Ein während der Dreharbeiten jederzeit verfügbarer 5-Gallonen-Eimer Wasser könnte eine Katastrophe verhindern, wenn es doch zu einem Brand kommt.

• Bringen Sie eine Schaufel mit. Graben Sie vor dem Schießen mit der Schaufel einen Graben um Ihre Ziele herum, um sicherzustellen, dass durch Funken verursachtes Feuer leicht eingedämmt werden kann.

• Schießen Sie auf hochwertige Stahlziele, die darauf ausgelegt sind, Risiken für den Schützen und die Umwelt zu minimieren. Damit Stahlziele funktionsfähig und sicher sind, sollten sie aus hochwertigem, gehärtetem Stahl mit einer Brinell-Härtezahl von mindestens 500 bestehen.

• Schießen Sie nicht auf Müll. Müll wie alte Sofas und Fernseher werden oft illegal auf öffentlichem Grund entsorgt, können aber bei Erschießung eine gefährliche Brandgefahr darstellen.

• Gehen Sie beim Fotografieren verantwortungsbewusst vor und räumen Sie nach dem Fotografieren auf.

Betroffene Bereiche

BLM: Alle Gebiete, Straßen und Wege im BLM-Carson City District außerhalb der erschlossenen Erholungsgebiete mit Ausnahme des Erholungsgebiets Moon Rocks. Diese Beschränkungen gelten zusätzlich zu den Beschränkungen, die auf BLM-Staatsebene erlassen wurden, und sind nicht von diesen zu trennen. https://bit.ly/3Qifalb

BIA: Alle von der BIA verwalteten Grundstücke, die sich innerhalb oder neben dem BLM NV Carson City District befinden. Ungefähr 300 Parzellen mit einer Fläche von 59.310 Acres in Douglas County, Nevada, innerhalb des Carson Watershed, das die US-Regierung (BIA) treuhänderisch für Hunderte einzelner indischer Landbesitzer verwaltet, zusammen bekannt als Pine Nut Parzellen.

Rekultivierung: Die Anordnung gilt für durch Rekultivierung verwaltete Gebiete innerhalb der Newlands-Projektgrenze, die vom Lahontan Basin Area Office in den Landkreisen Churchill, Lyon, Storey und Washoe verwaltet wird. Ausnahme: das Lahontan Recreation Area.

USFWS: Alle Gebiete, Straßen und Wege innerhalb der Grenzen der Stillwater, Anaho Island und Fallon National Wildlife Refuges. Auf diesen Schutzgebieten sind Lagerfeuer das ganze Jahr über verboten.

NDF: State Parks und Erholungsgebiete in der westlichen Region, einschließlich Washoe Lake, Mormon Station, Lahontan Lake, Buckland Station, Walker River, Dayton, Fort Churchill und Rye Patch State Parks. Das Personal des State Parks kann Aktivitäten wie das Anlegen und Anzünden von Lagerfeuern in zugelassenen Feuerschutzgebieten oder ausgewiesenen Picknickplätzen je nach den örtlichen Gegebenheiten und bei Einhaltung der „Red Flag“-Bedingungen weiter einschränken.

Verwenden Sie das Kommentarformular unten, um eine Diskussion über diesen Inhalt zu beginnen.

Nutzername

Passwort vergessen?

anmelden

Passwort

Bestätige das Passwort

Email

Melden Sie sich an

Ich bin neu.
AKTIE